Presbyterium
Was macht ein Presbyterium?
Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden.
Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Gottesdienstordnung, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. Jedes Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und Ansprechpersonen für bestimmte Aufgaben in der Gemeinde wie Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Finanzen.
Alle vier Jahre wird das Presbyterium gewählt. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind, gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Neben Gemeindemitgliedern werden auch Mitarbeitende der Gemeinde ins Presbyterium gewählt. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer zum Presbyterium. (Quelle: https://presbyteriumswahl.de/)
Jugendpresbyter
Sollten Sie Interesse daran haben, in unserer Gemeinde als Jugendpresbyter:in mitzuwirken, so freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Aber was ist ein Jugendpresbyter? Dafür wurde von der Landessynode im Jahr 2021 die Kirchenordnung geändert. Dazu heißt es:
Ein junger Mensch verpflichtend ins Presbyterium
Auch zur verbindlichen Beteiligung junger Menschen in kirchlichen Gremien wurden Änderungen in der Kirchenordnung vollzogen. Presbyterien sollen künftig zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern einen jungen Menschen im Alter von mindestens 14 bis maximal 26 Jahren in das Leitungsgremium berufen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Jugend in jedem Presbyterium vertreten ist. Minderjährige nehmen beratend an den Sitzungen teil, Volljährige haben Stimmrecht. Zudem soll in Jugendfachausschüssen eine 50-Prozent-Jugendquote eingeführt werden. Das bedeutet, dass in presbyterialen und synodalen Jugendfachausschüssen die Anzahl der unter 27-Jährigen mindestens die Hälfte der Mitglieder im Ausschuss betragen muss. Sowohl in den Kreissynoden als auch in der Landessynode wird die Zahl der zu berücksichtigenden Vertreterinnen und Vertreter der jüngeren Generation von zwei auf vier Personen verdoppelt. Die Gesamtzahl der Berufenen wird beibehalten, um den Einfluss der Jugend zu stärken. (Quelle: https://landessynode.ekir.de/inhalt/aenderungen-der-kirchenordnung/)
Presbyteriumswahl 2024
Presbyterium 2024
Hinten (von links nach rechts): Frauke Dehning-Marwedel (Vorsitzende), Dagmar Kiep, Michael Gallach (Pfarrer), Roland Kühne (Pfarrer), Yvonne Ufermann-Puhlemann, Jörg Lemke, Christian Gläser, Julia Baetzgen
Vorne: Markus Rönchen (Pfarrer/ stellv. Vorsitzender), Anne-Marie Janssen, Ilse Niemeyer, Inga Lenz, Jutta Praße, Dr. Maria Schubert, Udo Schieferstein, Dennis Funken
Es fehlen: Lisa Hinrichsen, Dr. Bettina Hüsemann, Karl-Georg Kreft, Marvin Loga-Derksen